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Abwendungsvereinbarung

Abwendungsvereinbarung

Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, haben Sie gemäß den Regelungen der Grundversorungsverordnungen StromGVV /GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abzuschließen und damit eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden.

Die Abwendungsvereinbarung enthält eine vertragliche Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände. Auf das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier vorab zugreifen.

Ein konkretes Angebot für eine Abwendungsvereinbarung können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0791 401-499 oder per E-Mail an: info@emw-energie.de anfordern.

Sofern Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie spätestens mit der letzten Ankündigung vor einer drohenden Versorgungsunterbrechung, das heißt spätestens acht Werktage vor dem Sperrtermin, ein konkretes Angebot für eine Abwendungsvereinbarung

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Stromangebot der emw.
Rufen Sie uns einfach an!
Tel. 0791 401-486

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung.
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Tel. 0791 401-499

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrem Hausanschluss zur Verfügung.
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Tel. 0791 401-149

Weitere Informationen finden Sie beim Netzbetreiber Stadtwerke Schwäbisch Hall.

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Tel. 0791 401-222

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